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Frauenhäuser werden weggekürzt

Seit vielen Jahren kämpfen die Frauennotrufe, Frauenberatungsstellen u. Frauenhäuser um ihre Existenz. Obwohl der Bund dazu verpflichtet ist nach dem Grundgesetz (Recht auf körperliche Unversehrtheit), durch das Gleichstellungsgesetz u. den Europäischen Konventionen zum Schutz der Frauen vor geschlechtsbezogener Gewalt werden die Mittel weiterhin gekürzt.

 

In Deutschland werden die Frauenhilfesysteme (Frauennotrufe, Frauenberatungsstellen u. Frauenhäuser) vorwiegend von Ländern u. Kommunen finanziert u.a. durch Bußgelder und das oft als „freiwillige Leistungen“.

 

Wie inzwischen allen bekannt ist, sind die meisten Bundesländer knapp bei Kasse.

 

Und wo wird zuerst gekürzt? Richtig bei den Frauenhilfesystemen. Trotz steigendem Bedarfs mussten schon Frauenberatungsstellen u. Frauenhäuser auf Grund von Mittelkürzungen schließen.

 

Die schlechten finanziellen Voraussetzungen der bestehenden Beratungsstellen macht es deshalb fast unmöglich Frauen die sexuelle Gewalt erfahren haben in allen Regionen des Landes gleichwertig und ohne Ansehen ihrer Herkunft, ihres Einkommens oder ihres Aufenthaltsstatus Schutz, Beratung und Unterstützung zu gewähren. Das ermöglicht weitere Verletzungen der Rechte der Frauen und Diskriminierungen. Maßnahmen wie z. B. eine Umgestaltung von Räumlichkeiten zur Barrierefreiheit sind für die meisten Einrichtungen nicht finanzierbar. Ein uneingeschränkter Zugang für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderung ist nicht gewährleistet.

 

Bisher gibt es keine bundesweite Regelung die eine verbindliche u. planungssichere Finanzierung der Hilfesysteme ermöglichen und das auf Kosten der Frauen, die Gewalt erleiden mussten.

 

Der Bund fühlt sich nicht zuständig.

 

Praktisch sieht das so aus, dass die Möglichkeit für eine Gesetzgebung des Bundes nur im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung umsetzbar wäre. Danach kann der Bund die Gesetzgebungskompetenz an sich ziehen, wenn es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse geht. Allerdings sind in diesem Fall hohe Hürden durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gesetzt und diese Möglichkeit greift nur, wenn entschieden wird, dass dies im gesamtgesellschaftlichen Interesse dringend erforderlich ist.

 

Da fragt frau sich doch, wieso die körperliche Unversehrtheit von Frauen nicht unter das „gesamtgesellschaftliche Interesse“ fällt?!

 

Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache sondern ein gesellschaftliches Problem.

 

Hier nur ein Beispiel von vielen, wenn Frauenhäuser auf Grund fehlender Mittel dicht machen müssen:

http://frauenrechte.de/online/index.php/themen/haeusliche-gewalt/aktuelles/916-gespart-am-falschen-ende-frauenhaus-geschlossen.html

 

Außerdem gibt es ein Rechtsgutachten aus 2013, was vom Bund in Auftrag gegeben wurde über die Situation der Frauenhäuser. Kann hier als als pdf-Datei gelesen werden:

https://www.bmfsfj.de/blob/93350/e8f90d2446d01af18a3c88a110200457/bericht-der-bundesregierung-zur-situation-der-frauenhaeuser-data.pdf

 

Darin wird über die Situation, dem Ist-Zustand der Hilfen für Gewaltbetroffene geschrieben. Ob die Regierung dann tatsächlich beschließen wird eine gesicherte bundesweite Finanzierung zu verabschieden ist natürlich weiterhin offen.

 

Statement der Frauenhauskoordinierung zur Finanzierung der Frauenhäuser:

https://www.frauenhauskoordinierung.de/schutz-und-hilfe-bei-gewalt/frauenhaeuser/finanzierung.html

 

Wer die Arbeit der Frauenberatungsstellen unterstützen will, kann sich gerne an diese Stelle wenden oder an den Bundesverband der Frauenberatungsstellen u. Frauennotrufe direkt wenden, um zu erfragen, welche Einrichtungen im Moment dringend Unterstützung benötigen.

Die freuen sich sicher über jede Hilfe :-)

 

Liebe Grüße

Violine