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Kindeswohlgefährdung durch Jugendämter?!

Hallo Ihr Lieben!

 

Wie sieht es eigentlich in Deutschland aus mit dem Kinderschutz?

 

Zur Geschichte der Jugendämter vielleicht noch ein paar Vorworte. Vor dem zweiten Weltkrieg gab es die sogenannten Fürsorger oder Wohlfahrtspfleger. Diese waren für bestimmte Wohnbezirke zuständig und durch ihre Nähe zur Bevölkerung wurde ihnen vertraut. Außerdem hatten viele einen karitativen oder humanitären Hintergrund. Sie verstanden ihre Arbeit als Dienst am Nächsten. Ihre Arbeit hatte immer mit Respekt vor dem Schicksal der anderen zu tun, die Hilfe brauchten.

 

Nach dem Krieg wurde dann diese Wohlfahrtspflege durch die Siegermächte wie Amerika umgeändert in „social worker“. Aus dem Wohlfahrtsamt wurde das Jugend- u. Sozialamt. Aus der Einzelfallhilfe die soziale Gemeinwesenarbeit. Der Mitmensch wurde zum Fall erklärt, dem mit einer „Maßnahme“ beizukommen ist. Die Wohlfahrtspfleger wurden zu „fallverantwortlichen Fachkräften“.

 

Allerdings sind sie keiner Fachaufsicht u. somit niemanden verantwortlich gegenüber. Das wissen die Wenigsten. Eigentlich sollten solche Ämter - gerade wenn es um Kinder geht - einer Fachaufsicht unterstehen. Tun sie aber nicht.

 

Wegen der Praxis der Kindesherausnahme aus den Familien gab es sogar schon einen Rüffel vom EU-Parlament:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sorgerecht-eu-parlament-irritiert-ueber-deutsche-jugendaemter-11538622.html

 

Auszug:

Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte.“

 

Und weiter heißt es dort:

Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.

 

Wir hören immer wieder von „Fällen“, in denen Kinder verwahrlosen oder sexuelle Gewalt erleiden, obwohl das zuständige Jugendamt schon geraume Zeit solche Familien betreut.

 

In Deutschland läuft etwas gewaltig schief. Auf Kosten betroffener Kinder.

 

Ganz bestimmt gibt es Familien in denen die Kinder gefährdet sind u. schleunigst heraus genommen werden müssen, um Schlimmeres zu verhindern. Doch auch diese Praxis hängt von der Willkür der jeweiligen Jugendämter ab u. wird nicht weiter überprüft.

 

Zu dieser Thematik möchte ich Euch gerne diese Seite vorstellen:

http://kindesraub.de/cms/index.php/eu-petition-deutsches-jugendamt

 

Auszug:

Es kann sein, dass deutsche Gesetze die Besten der Welt sind. Jedoch gibt es nur sehr wenige Jugendamtsinstitutionen, -Familiengerichte usw. die sich tatsächlich an die Gesetze halten. Auf der anderen Seite stelle ich fest, dass keines der Gesetze hinsichtlich Kindesentziehung, ich sollte besser sagen Kindesraub, in Übereinstimmung mit dem deutschen Grundgesetz ist - diese Gesetze sind also nichtig.

 

Und ich zitiere weiter aus o.g.Link:

Jugendämter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit und sich über die Menschenrechtssprechung und konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugend­amts­politikern beeinflusst werden. Die beste Interessen des Kindes sind als Rechtsbegriff einzuführen.

 

1. Die Jugendämter werden irreführend als Amt, als eine staatliche Behörde bezeichnet, obwohl sie einzelne territoriale Organisationseinheiten mit antidemokratischem Charakter sind, die durch den Oberbürgermeister bzw. Landrat jeder Stadt und jeder Gemeinde finanziert werden. Aber im Gegenteil zu einer staatlichen Behörde weder der staatlichen noch der ministerialen noch der anderen Aufsicht bzw. Weisung unterliegen.

 

2. Die örtlichen Jugendämter wurden endgültig durch die NSDAP als lokale Behörde zur politischen Kontrolle, Unterdrückung und Germanisierung der Kinder und Familien auf dem deutschen Gebiet konstituiert. Die Jugendämter haben die Selektion und die Entführung der rassentauglichen Kinder ins Dritte Reich durchgeführt.

 

3. Nach dem 2. Weltkrieg sind die Strukturen der örtlichen Jugendämter nicht aufgelöst worden.

 

5. Die Bürgermeister bzw. Landräte haben lediglicht die Pflicht, das Jugendamt zu finanzieren. Sie sind weder weisungsbefugt noch können sie die Jugendämter kontrollieren.

 

6. Die Entscheidungen über das Jugendamt kann ausschließlich der innere Ausschuss des Jugendamtes (Jugendamtausschuss) fallen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heißt, das Jugendamt kontrolliert sich selbst.

 

Ganz sicher kann man nicht den Jugendämtern alle Schuld in die Schuhe schieben, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dieses System besteht schon seit Kriegsende u. müsste unbedingt reformiert werden. Und das ist Aufgabe der zuständigen Politiker.Innen Es kann u. darf nicht sein, dass es keine übergeordnete Instanz gibt, die den Jugendämtern auf die Finger guckt.

 

Natürlich ist es kaum zu schaffen alles im Auge zu behalten, wenn ein Jugendamtsmitarbeiter unzählige Familien betreuen muss. Dabei bleibt der persönliche Kontakt fast völlig auf der Strecke.

 

Deshalb setzten die Jugendämter auch private Familienhilfen ein, die diesen Job, nah an den Familien zu sein, übernehmen. Allerdings oft viel zu spät.

 

Viele der Familienhilfe MitarbeiterInnen finden Familien vor, in denen das Jugendamt bereits über einige Jahre involviert war u. Kinder komplett verwahrlost, halb verhungert oder Säuglinge am ganzen Körper Blutergüsse aufweisen, trotz Betreuung durch das Jugendamt.

 

Das Gleiche mit „Missbrauch“ in der Familie. Obwohl die Familienhilfe MitarbeiterInnen offensichtliche Anzeichen dafür vorfinden übersehen JugendamtsmitarbeiterInnen das in der Regel komplett - über Jahre.

 

Zum einen ist das ein untragbarer Zustand u. zum anderen wird Kindern in solchen Familien damit suggeriert, dass sie trotz Jugendamt keine Hilfe erfahren in ihrer Not. Welchen Schaden u. Spätfolgen sie dadurch ertragen mal gar nicht erwähnt.

 

JugendamtsmitarbeiterInnen haben - so weit mir bekannt - schlicht nicht die nötigen Zusatzausbildungen oder Fortbildungen in ihren Ämtern erhalten, um Kennzeichen von sexueller Gewalt in den Familien sofort zu erkennen.

 

Es muss sich also einiges ändern. Das war 2013.

 

Wie der aktuelle Stand ist, konnte ich bisher nicht heraus finden, aber ich bleibe dran. ;-)

 

Liebe Grüße

Violine