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Mädchen schützen steht an erster Stelle

Hallo Ihr Lieben!

 

Irgendwie scheint das Thema in Vergessenheit geraten zu sein. Ähnlich wie beim Missbrauch. Was wir nicht sehen, das gibt es wohl auch nicht oder?

 

Nun, ich schweige ganz sicher nicht!

 

Heute möchte ich an die vielen Mädchen u. jungen Frauen erinnern, die mitten in Deutschland bedroht sind. Bedroht verstümmelt zu werden an ihren Genitalien.

 

Diese Gefahr besteht nicht nur in ihren Herkunftsländern, sondern genauso hier. Die Schwächsten der Gesellschaft werden wieder einmal kaum oder gar nicht wahrgenommen.

 

Worum es geht:

https://www.taskforcefgm.de/2014/06/genitalverstuemmelung-an-maedchen-besonders-hohes-risiko-in-den-sommerferien/

 

Auszug:

In Deutschland sind bis zu 50.000 Mädchen gefährdet, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden. Besonders groß ist Gefahr während der Ferien, wenn die Mädchen für die Verstümmelung in die Herkunftsländer der Eltern gebracht werden. Die Bundesregierung will nach wie vor keine wirksamen Maßnahmen umsetzen, um alle gefährdeten Mädchen vor der Verstümmelung zu schützen und verabschiedete erst im letzten Jahr ein Gesetz, das Verstümmelungstäter mit einem niedrigen Eingangsstrafmaß vor eventueller Abschiebung schützen soll.“

 

Als Beispiel sei hier mal eine Großstadt (Hamburg) genannt, deren Behörden die Gefahr nicht ernst nehmen:

https://www.taskforcefgm.de/2014/01/rund-1-400-maedchen-in-hamburg-von-genitalverstuemmelung-bedroht/

 

Auszug:

Genitalverstümmelungen an Mädchen zählen zu den am weitesten verbreiteten Kinderrechtsverletzungen unserer Zeit: Jedes Jahr werden mehr als drei Millionen Mädchen Opfer dieser Gewalt.

 

Die Statistik zeigt, dass in Hamburg bis zu 1.400 minderjährige Mädchen als gefährdet gelten, davon 450 aus Hochrisikoländern (Verstümmelungsrate 50% und höher). Sie schließt erstmals wichtige Risikogruppen ein, die bislang unberücksichtigt blieben wie z.B. Jemen, Irak, Indonesien und Malaysia. Die tatsächliche, enorm hohe Verstümmelungsgefahr für Mädchen, die in Hamburg leben, wird von den Hamburger Behörden bislang völlig ignoriert.(...)“

 

 

Wie auch bei Vergewaltigungen werden in den wenigsten Fällen die Täter verurteilt. Als zusätzliche Erschwernis kommt noch hinzu, dass es keine Meldepflicht für Ärzte gibt, selbst wenn sie Kenntnis einer angekündigten Verstümmelung haben oder die Tat bereits begangen wurde. Das Mädchen also entsprechende Verletzungen aufweist:

 

https://www.taskforcefgm.de/2014/02/genitalverstuemmelung-an-maedchen-politischer-wille-fuer-wirksamen-schutz-fehlt-in-deutschland-noch-immer/#more-6937

 

Auszug:

Doch der politische Wille zur Umsetzung wirksamer Schutzmaßnahmen fehlt noch immer:

 

Ohne konsequente Strafverfolgung, die den Tätern rechtsstaatliche Grenzen aufzeigt, gibt es auch keine nachhaltige Prävention. In Deutschland wurden bislang – trotz der enormen hohen Opferzahl – keine Verstümmelungstäter verurteilt. Dies ist wesentlich der ärztlichen Schweigepflicht geschuldet: Ärzte, die ein Kind als Genitalverstümmelungsopfer identifizieren, dürfen die Behörden nicht einschalten. Auch wenn Ärzte den Verdacht oder gar Kenntnis über die geplante Tat haben, sind sie zu keiner Meldung verpflichtet.

 

 

Neben der Bundesärztekammer und der deutschen Ärzteschaft setzen sich die Parlamentarier insbesondere der CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke seit Jahren gegen die Einführung einer Meldepflicht ein, die den Täterschutz aufheben könnte und boykottieren jegliche politische Bestrebung, diese Maßnahme ernsthaft zu diskutieren“

 

Nun hat der Deutsche Juristinnen Bund eine Empfehlung für eine Verbesserung der Gesetzeslage ausgesprochen um Frauen u. Mädchen, die in Deutschland wohnen besser schützen zu können:

 

https://www.taskforcefgm.de/2014/09/deutscher-juristentag-fordert-haertere-bestrafung-von-genitalverstuemmelung/

 

https://www.jugendhilfeportal.de/recht/artikel/eintrag/djb-begruesst-empfehlungen-des-deutschen-juristentages-zur-genitalverstuemmelung-und-zwangsverheirat/

 

Auszug:

Ramona Pisal, Präsidentin des djb: "Vor allem die Empfehlung des djt, im Falle von Genitalverstümmelung und Zwangsheirat § 5 StGB dahingehend zu erweitern, dass deutsches Strafrecht auch auf Auslandstaten gegen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort im Inland anwendbar ist, sollte der Gesetzgeber aufgreifen. Dies würde in Deutschland lebende Frauen und Mädchen effektiv schützen. Oft werden sie über den Umweg der zeitweiligen Rückführung in die Herkunftsländer Opfer der genannten Straftaten. Hier brauchen wir ein klares Signal, das sich sogenannter Umgehungstourismus für die Täter nicht lohnt."

 

Seit Jahren ist das Problem bekannt, dass Mädchen in den Ferien ins Heimatland zur Verstümmelung gebracht werden, um deutsches Recht zu umgehen. Heißt, den TäterInnen ist sehr wohl bewusst was sie tun.

 

Wer von solchen Fällen etwas mitbekommt, meldet euch bei der TaskForce. Deshalb gibt es diesen Notruf, um Schlimmeres zu verhindern. Hier nochmal der Link(auch rechts in meiner Linkliste zu finden): https://www.taskforcefgm.de/

 

Liebe Grüße

Violine