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Sexuelle Selbstbestimmung von Frauen u. die Realität

Hallo Ihr Lieben!

 

Wer Nein sagt meint auch Nein.

 

Wenn die Mutter nicht ins Heim will, dann meint sie das auch so.

Wenn der Chef keine Überstunden will, dann meint er das auch so.

Wenn der/die PartnerIn kein Lapskaus mag, dann meinen sie das auch so.

 

Wenn die Frau keinen Sex will, dann meint sie das auch so - nur wird IHR nein nicht ernst genommen.

 

Selbst unser Rechtssystem ist der Überzeugung, eine Frau müsse einen Vergewaltiger erst krankenhausreif prügeln, bevor ihr Nein als Nein respektiert wird.

 

Beim sogenannten Vergewaltigungsparagraphen 177 wird erwartet, dass eine Frau auf alle Fälle heftigen Widerstand zu leisten hat u. ihr gedroht werden muss, vorher wird ihre Willenserklärung u. sexuelle Selbstbestimmung nicht ernst genommen. Ein Nein reicht nicht.

 

https://frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/haeusliche-und-sexualisierte-gewalt/forderungen/1191-forderungen-zum-thema-sexualisierte-gewalt

 

Auszug:

Momentan reicht ein deutliches „Nein“ nicht aus, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen. Als Nötigung zählt die Anwendung von Gewalt, die Drohung mit einer Gefahr für Leib oder Leben oder das Ausnutzen einer „schutzlosen Lage“. Ist die Betroffene gelähmt vor Angst und/oder wehrt sich (aus Angst) nicht ausreichend gegen die Vergewaltigung, wird dies häufig nicht als „Nötigung“ bewertet. Auch gilt es beispielsweise nicht als schutzlose Lage, wenn die Vergewaltigung in einem Wohnhaus stattgefunden hat, wo die Betroffene wegrennen oder nach Hilfe hätte rufen können.

 

Die von Deutschland 2011 unterzeichnete Europaratskonvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt“ fordert hier deutlich eine Veränderung des Strafrechts, dass eine Sexualstraftat bereits dann vorliegt, wenn eine sexuelle Handlung ohne Einverständnis des Opfers vorgenommen wird.“

 

Unzählige Fälle zeigen deutlich auf:

In Deutschland gilt eine Vergewaltigung als das straflose Verbrechen.

https://www.emma.de/artikel/vergewaltigung-das-straflose-verbrechen-265244

 

Das Risiko dass Täter für eine Vergewaltigung auch bestraft werden ist rapide gesunken.

https://www.emma.de/artikel/vergewaltigung-risiko-fuer-taeter-sinkt-316835

 

Auszug:

Die Zahl der Vergewaltigungs-Anzeigen steigt – aber immer weniger Täter werden verurteilt. Eine „besorgniserregende Entwicklung“, sagt Kriminologe Christian Pfeiffer. Nur jede zwölfte Anzeige führt zu einem Urteil.

 

Anders gesagt: 90 Prozent aller (mutmaßlichen) Täter werden nicht zur Verantwortung gezogen. Und das gilt nur für die angezeigten Fälle, also das so genannte Hellfeld. Das riesige Dunkelfeld ist gar nicht eingerechnet: All die sexuellen Übergriffe, die die Opfer aus Scham, Angst oder fehlendem Vertrauen in die Justiz für sich behalten und die nie in irgendeiner Statistik landen.“

 

Das alles verstößt gegen EU-Konventionen. Die sogenannte Istanbuler Konvention „zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ ist im August 2014 in Kraft getreten u. darin heißt es im Artikel 36: „Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, der im Zusammenhang der jeweiligen Begleitumstände beurteilt wird, erteilt werden.“

 

Die vorherige Justizministerin sah keinen Handlungsbedarf, ebenso wenig Justizminister Maas. Frauenverbände wie Terres des Femme erklären öffentlich die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung auf Grund abertausender vergewaltigter Frauen, die rechtlos im Stich gelassen werden. Weiterhin schweigen u. abwiegeln.

 

Das ganze Ausmaß dieser Ignoranz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen wird auch an den hämischen Reaktionen deutlich, die auf einen Bericht aus den Staaten über einen Vergewaltigungsfall in Kalifornien u. einer darauf folgenden Gesetzesänderung folgten.

https://www.emma.de/artikel/vergewaltigung-an-der-uni-yes-means-yes-317831

 

Auszug:

Es dauerte nicht lang, da hagelte es auf den Websites der deutschen Leitmeiden hämische Leser-Kommentare: „Ich schlage einen vorformulierten Vertrag zum Beischlaf vor. Festzuhalten wäre z.B., welche Köperteile plangemäß einer Penetration unterzogen werden sollen und in welcher Reihenfolge das geschieht“, ätzt ein User auf ZEITonline. „Wie prüde kann man eigentlich sein?“, fragt ein anderer. „Wer bereitet diesem Wahnsinn ein Ende?“ will ein dritter wissen.

 

Prüderie? Wahnsinn? Was ist passiert? Der Bundesstaat Kalifornien hat per Gesetz an staatlichen Unis das Prinzip „Yes means Yes“ verankert – Ja heißt Ja. Das heißt: Bevor zwei StudentInnen miteinander Sex haben, ist die „ausdrückliche Zustimmung“ beider erforderlich.“

 

Die fast permanente Ignoranz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen ist nicht nur ein politisches sondern ein gesellschaftliches Problem in Deutschland.

 

Seit 2011 gibt es die EU-Konventionen nach der ‚nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe gestellt werden sollen‘, doch Deutschlands PolitikerInnen sehen immer noch keinen Handlungsbedarf.

https://www.tagesschau.de/inland/sexualstrafrecht100.html

 

Auszug:

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat die Bundesregierung aufgefordert, das Sexualstrafrecht zu modernisieren. Der Strafrechtsparagraph, der sexuelle Nötigung und Vergewaltigung unter Strafe stellt, erfülle die internationale Vorgabe der Kriminalisierung nicht. Denn damit in Deutschland nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen auch strafbar sind, muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: Der Täter muss entweder Gewalt angewendet haben, oder damit gedroht haben, eine schutzlose Lage des Opfers ausgenutzt haben. Es reicht also nicht, wenn das Opfer klar und deutlich "Nein" sagt. So steht es im §177 des Strafgesetzbuches.“

 

Wieso wird die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen so wenig geschützt in Deutschland?

 

Es geht hier um Grundrechte, die regelmäßig ausgehebelt werden, sobald eine Frau keinen Sex will. Wo leben wir eigentlich?

 

Es geht um das Frauenbild, was mit dieser Ignoranz transportiert wird. Hoch lebe der Mythos: Die Frau meint immer Ja, auch wenn sie Nein sagt?! Gehts noch!

 

Zum besseren Verständnis:

https://ausopfersicht.wordpress.com/ueber-mich/

 

Auszug:

Die Begründung der Justiz, warum die Tat nicht strafbar sein soll, hat mich besonders schockiert. Bis dahin hatte ich gedacht, dass das Aufzwingen von Sex samt gewaltsamer Penetration eine Vergewaltigung ist, insbesondere wenn es nicht in einer Beziehung geschieht. Inzwischen weiß ich es besser. Diese Erfahrung hat mein Rechtsempfinden sehr erschüttert.“

 

https://ausopfersicht.wordpress.com/diese-seite/

 

Auszug:

Im Falle eines Übergriffes reicht es zur Sanktionierung also nicht, sexuelle Kontakte oder gar kleinere Verletzungen nachzuweisen, da die Justiz im Verfahren a priori von einvernehmlichen Sex ausgeht, insbesondere wenn das Opfer und der Täter sich vor der Tat schon gekannt haben. Entscheidend sind vielmehr die Art des Übergriffes und das Motiv des Täters, denn für eine Verurteilung ist es notwendig, dass die Vergewaltigungsabsicht des Täters zweifelsfrei nachgewiesen wird. Diese Beweisführung wird erschwert dadurch, dass Beschuldigte im Strafverfahren nicht aussagen müssen. Ob aus der Sicht des Beschuldigten tatsächlich eine Vergewaltigungsicht oder lediglich ein Missverständnis vorlag, muss regelmäßig aus Zeugenaussagen nachvollzogen werden.

 

Deshalb kommt es also de facto auf die Aussage des (mutmaßlichen) Opfers an, wie glaubwürdig diese eingestuft wird und wie die Inhalte der Aussage juristisch gewertet werden.

 

Im Strafrecht gilt das Prinzip “in dubio pro reo” und die Sachverhalte werden nach vorgegegeben Kriterien bewertet. Da kommt es oft* vor, dass das Opfer sich wie im schlechten Film fühlt, zumal es sich in dieser juristischen “Rekonstruktion” der Tat gar nicht wieder erkennen kann.

 

Damit die Gesellschaft dieses Dilemma aus Opfersicht nachvollziehen kann, soll hier eine Sammlung von Einstellungsbescheiden entstehen.“

 

Im August hat der Deutsche Juristinnenbund einen Gesetzesentwurf vorgestellt, indem ein deutliches „Einverständnis“ eingefordert wird vor einer sexuellen Handlung. Das ist sensationell! Wenn dieser Gesetzesentwurf denn auch vom Justizministerium aufgenommen u. erlassen wird.

 

Inzwischen steht auf dem Papier, dass ein Nein ein Nein ist. Allerdings wird das bei Verhandlungen weiterhin nicht umgesetzt, weil es den Juristen an Fortbildungen zum Thema fehlt.

 

Was die Grundrechte, allen voran die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland angeht, sieht es immer noch düster aus. Deshalb bitte ich euch auch weiterhin auf die Barrikaden zu gehen, an Ministerien zu schreiben, eure Rechte einzufordern!

 

 

Liebe Grüße

Violine